Da kommt was auf Sie zu: EU-Datenschutzverordnung 2018
Neue Datenschutzgrundverordnung ab 25. Mai 2018
Ab Mai 2018 wird es ernst. EU-weit müssen dann Kundendaten viel besser als bisher geschützt sein. Werden Datenanwendungen bis zum 25. Mai nicht an die neue Verordnung angepasst, drohen saftige Geldstrafen.
Prinzipiell ist es Unternehmen selbst überlassen, ihre Daten gesetzeskonform zu verarbeiten. Aufgrund der neuen Gesetzeslage und des erhöhten Strafmaßes wird sich jedoch die Dringlichkeit dramatisch verschärfen.
Änderungen im Datenschutz, die zu beachten sind
Folgende Änderungen wird es geben:
- Die Überwachung der rechtlichen Erfordernisse muss dokumentiert werden.
- Daten dürfen erst nach Einwilligung oder im Zuge eines Vertrages verarbeitet werden.
- Für jede Datenverarbeitung muss es einen im Vorhinein festgelegten und eindeutig zuordenbaren Zwecks geben.
- Es dürfen nur so wenig Daten, wie für einen spezifischen Geschäftsfall absolut nötig sind, und nicht darüberhinaus gespeichert werden.
- Daten müssen immer vertraulich behandelt werden.
- Es gilt die Auskunftspflicht gegenüber dem Kunden ihn über die verarbeiteten Daten zur eigenen Person Auskunft zu geben und diese berichtigen oder löschen zu lassen.
Zur Klarstellung:
Ramses & Cleo betreiben keine Rechtsberatung, wollen und können diese auch in keinster Weise ersetzen. Wenn es aber darum geht Ihre Werbemittel – speziell Webseiten – auf Gesetzeskonformität zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse – reden wir drüber?!!
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